Steuerpflichtige Personen
Steuerpflichtige Personen sind sowohl Bewohner und Nicht-Residenten.
Ein Bewohner ist eine Person, die in Thailand wohnt in ein-oder mehrmals für einen oder mehrere Zeitabschnitte Aggregation 180 Tagen odermehr in einem Kalenderjahr. Ein Bewohner steuerpflichtig ist auf Einkünfte aus Thailand Quellen stammen, ob diese Einkünfte Onshore oder Offshore ist, bezahlt und für Einkünfte aus ausländischen Quellen, die in Thailand im Jahr, in dem es verdient wird zurückverwiesen.
Ein Nicht-Resident ist eine Person, die ihren Wohnsitz in Thailand für weniger als 180 Tage in einem Kalenderjahr, und haftet der persönlichen Einkommensteuer nur auf Einkünfte aus Quellen in Thailand ist.
Ausländische Expatriates
Eine ausländische Expatriates, ob ein Bewohner vonThailand oder eine gebietsfremde von Thailand, haftet der persönlichen Einkommensteuer auf Einkünfte aus Thailand Quellen (zB aus der Wahrnehmung von Aufgaben in Thailand), ob diese Erträge in Thailand oder außerhalb Thailands gezahlt wird abgeleitet.
Wenn ein ausländischer Wohnsitz des entsandten Mitarbeiters beginnt im Jahr der Ankunft in Thailand, ein fremdes Expatriate haftet auch auf die persönliche Einkommensteuer auf alle Überweisungen ausländischer Einkünfte, die im Jahr der Ankunft abgeleitet ist. Doppelbesteuerungsabkommen
Thailand hatausgeführt Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 50 Ländern und fast alle diese Verträge enthalten eine Bestimmung, die befreit von einer ausländischen Steuer auf Einkommen verdient Expatriate aus der Wahrnehmung von Aufgaben in Thailand kann, aber dies gilt nur in dem Fall, wenn alle der drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• Die Auswanderer in Thailand Geschenk für weniger als 183 Tage in einem Zwölfmonatszeitraum, und • die Vergütungen von einem Arbeitgeber, der nicht ansässig ist Thailand bezahlt und • dieVergütung ist nicht auf Unternehmen oder die Betriebsstätte in Thailand erhoben.
Beitragspflichtigen Einnahmen
Thai Steuerrecht schreibt acht Kategorien von beitragspflichtigen Einnahmen wie folgt:
1. Erträge aus Vermietung von Dienstleistungen (Dienstleistungen für Arbeitgeber), 2. Erträge aus Vermietung von Arbeit (von Büros oder Positionen oder Dienstleistungen erbracht werden), 3. Erträge aus Goodwill, Urheberrechte und andere Rechte, Renten usw.; 4. Erträge aus Dividenden, Zinsen, Gewinnbeteiligung, Prämien an die Aktionäre und Gewinneaus der Veräußerung von Aktien; 5. Erträge aus der Vermietung von Immobilien auf den Verleih (Miete); 6. Erträge aus Erbringung von Leistungen durch Freiberufler; 7. Erträge aus Fertigungsaufträgen und der Verleih der Arbeiten, bei denen Materialien und Werkzeuge werden mitgeliefert; and8. Erträge aus Wirtschaft, Handel oder Industrie usw., die oben nicht angegeben.
Bewertbar Zulagen und Vergütungen
Beitragspflichtigen Einnahmen gehören auch Einkünfte, nicht in bar, sondern in Form von Sachleistungen. Vergütungen und Leistungen aus, die ein Arbeitgeber oder eine andere Person, wiewie mietfreie Wohnen, Kinder Schulgeld und zurück Flugreisen für Heimaturlaub etc, sind zusätzliche beitragspflichtigen Einnahmen für eine unter den thailändischen Steuergesetze Auswanderer.
Kapitalgewinn
Es gibt keine Kapitalertragsteuer in Thailand. Veräußerungsgewinne, die von ansässigen Expatriates abgeleitet werden zusätzliche Einkommen der Steuer unterliegen bei der normalen Einkommensteuertarif. Veräußerungsgewinne, die von gebietsfremden Ausländern abgeleitet sind steuerpflichtig am Pauschalsatz von 15%.
Die Höhe des Veräußerungsgewinns ist einfachberechnet durch Abzug der Kosten Preis eines Vermögenswertes von der Höhe der Gegenleistung aus der Veräußerung des Vermögenswertes aufgenommen. Die Gestehungskosten eines Vermögenswertes nicht um die Inflation bereinigt.
Für persönliche Zwecke der Einkommensteuer ist die erhaltene Gegenleistung wird der Betrag "Erlösen" aus einem Verkauf eines Vermögenswertes, die möglicherweise nicht der Marktpreis des Vermögenswertes, der die Regel, dass für Körperschaftsteuer gilt ist.
Zins-und Dividendenerträge
Zinsen und Dividenden abgeleitetdie eine in Expatriate aus ausländischen Quellen unterliegen Thai Steuer im Falle werden, wenn das Einkommen ist in Thailand im selben Jahr, in dem es abgeleitet zurückverwiesen.
Zinsen und Dividenden von einer gebietsansässigen abgeleitet Auswanderer aus Thailand Quellen unterliegen Thai Quellensteuern von 15% bzw. 10% und ein Expatriate kann (nach seiner Wahl) ausschließen solche besteuert Einkommen aus seiner Berechnung der persönlichen Einkommensteuer.
Zins-und Dividendenerträge von einer gebietsfremden abgeleitet Expatriates sindunterliegen den gleichen vorgeschriebenen Sätzen von 15% und 10%. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann vorschreiben, einen niedrigeren Steuersatz für Zinsen in bestimmten Fällen aber kein Doppelbesteuerungsabkommen schreibt mit einer Geschwindigkeit von weniger als 10% auf Dividenden. Lizenzerträge
Lizenzeinnahmen von einer gebietsansässigen abgeleitet Auswanderer aus Thailand Quellen ist bei der Berechnung seiner Einkommensteuer einbezogen und unterliegt auch der Quellensteuer auf Zahlungen in Höhe von 3%.
Und ähnlich wie bei anderen Formen von Einkommen, wenn ein Bewohner Expatriate leitetLizenzgebühren Einkünfte aus ausländischen Quellen und die Lizenzeinnahmen in Thailand ist im selben Jahr, in dem es abgeleitet erlassen, ist es der Steuer unterliegen in Thailand.
Lizenzeinnahmen von einer gebietsfremden abgeleitet Auswanderer aus Thailand Quellen unterliegen der Quellensteuer auf Zahlungen in Höhe von 15%, aber ein Doppelbesteuerungsabkommen kann der Steuersatz auf 5%, 8% oder 10% zu reduzieren, je nach Art des Königtums.
Steuerbefreiungen
Eine ausländische Expatriates Mitarbeiter müssen nicht Daten umfassen die folgenden Arten vonEinkommen in einer Berechnung der Einkommensteuer in Thailand:
• Einkünfte aus dem Verkauf von Grundstücken, die durch Erbschaft oder durch Schenkung erworben worden sind; • Erträge aus dem Verkauf von Wohngebäuden abgeleitet, wenn das Entgelt ausgegeben, um ein neues Wohnhaus zu erwerben während einer Dauer von 1 Jahr vor und nach der Datum des Verkaufs; • Erträge aus dem Verkauf von Aktien an der Börse von Thailand aufgeführt wurden; • Einkünfte aus Zinsen, sofern die Zinsen mit 15% istQuellensteuer und • Erträge aus Dividenden oder Gewinnanteile aus einer thailändischen Firma registriert oder Investmentzertifikate, sofern die Dividenden unterliegen 10% Quellensteuer sind.
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